Frankreich könnte schon bald Maßnahmen gegen Beutekisten ergreifen – und ist damit nicht allein.
Eine Analyse des französischen Berichts durch den Medienrechtler Sebastian Schwiddessen hat dazu beigetragen, dass das Thema Lootboxen und Glücksspiel in Videospielen wieder in den Vordergrund gerückt ist.
Die Antwort der ARJEL drängt auf eine Abstimmung über das weitere Vorgehen, verzichtet aber darauf, selbst rechtliche Schritte einzuleiten. Er fordert eine bessere Analyse von Beutekisten durch die Finanzaufsichtsbehörden und einen gemeinsamen Konsens in ganz Europa. Der Bericht bezeichnet Lootboxen zwar nicht direkt als Glücksspiel, macht aber deutlich, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, um das Problem zu klassifizieren. Zumindest für den Moment können sich die französischen Spieler also weiterhin mit Lootboxen beschäftigen.
Diese Unterscheidung hängt davon ab, dass eine einheitliche Definition für Glücksspiele festgelegt wird und diese Definition dann genau auf Lootboxen angewendet wird. Bei den meisten Regulierungsbehörden gibt es ein paar Aspekte dieser Definition. Die betreffende Aktivität muss ein Zufallselement enthalten, es muss ein finanzielles Opfer im Austausch für einen potenziellen Gewinn erbracht werden, und die Aktivität muss öffentlich zugänglich sein.
Die Frage, ob diese Elemente auf Beutekisten zutreffen, ist umstritten. Es wird interessant sein zu sehen, wohin diese Untersuchungen führen und welche Ergebnisse sie in Bezug auf die Gesetzgebung haben. Wer weiß, vielleicht werden die Quoten von Beutekisten in mehr Ländern außerhalb Chinas zur Pflicht.
Aber nicht nur die Franzosen äußern sich zum Phänomen der Beutekisten, auch der australische Senat hat eine Untersuchung zu Mikrotransaktionen und Beutekisten eingeleitet, um zu prüfen, ob es sich dabei um Glücksspiel handelt und inwieweit es schädlich sein könnte. Auch wenn die Untersuchung selbst nichts an der Politik ändern wird, könnte sie doch in künftige Gesetze einfließen.
In den Erklärungen, die den Stein ins Rollen brachten, wie Kotaku Australia berichtet, wurde die Absicht bekundet, eine Untersuchung durchzuführen:
Inwieweit Mikrotransaktionen für zufallsbasierte Gegenstände, die manchmal als Lootboxen bezeichnet werden, schädlich sein können, insbesondere in Bezug auf:
(a) ob der Kauf von zufallsbasierten Gegenständen in Verbindung mit der Möglichkeit, diese Gegenstände auf Plattformen Dritter zu Geld zu machen, eine Form des Glücksspiels darstellt, und;
(b) die Angemessenheit des derzeitigen Verbraucherschutz- und Rechtsrahmens für Mikro-Transaktionen mit Glücksspielgegenständen im Spiel, einschließlich internationaler Vergleiche, Altersanforderungen und Offenlegung der Gewinnchancen.
Während also verschiedene Regulierungsbehörden versuchen, die Sache auf die lange Bank zu schieben (siehe ESRB), befassen sich verschiedene andere Gremien sehr viel eingehender mit den damit verbundenen Fragen. Auch wenn Frankreich den Inhalt nicht direkt gesetzlich regeln wollte, so ist diese jüngste Aktion doch ein mögliches Zeichen für weitere Maßnahmen in der Zukunft. Und wenn andere EU-Länder Lootboxen offen kritisieren, steigen die Chancen auf rechtliche Schritte, die die Glücksspielmechanik stark einschränken könnten, mit der Zeit.